2022-01-20 Parkplatz Katharinenkrankenhaus-gF

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2 Kommentare

  1. Erforderlich wäre auch eine frühzeitige Klärung der Grundstücksbesitzverhältnisse. Mit Abschluss des laufenden Planfeststellungsverfahrens Ostumgehung der Autobahn GmbH wird der Lärmschutzwall am Katharinenkrankenhaus planungsrechtlich durch die geplante 8 m Lärmschutzwand der Autobahn GmbH ersetzt und die durch den Wall belegte Fläche steht zur Verfügung. Zusätzlich kann man über die bisher für AD Seckbach reservierten Flächen verfügen. Es stellt sich die Frage nach Auflistung der betroffenen Flurstücke des Bundes, nach Preis, Zeitpunkt und Übertragung der Flurstücke vom Bund an die Stadt.
    Vielleicht sind in diesem Fall das städtische Immobilienmanagement den privaten Investoren einen Schritt voraus.

    1. Hallo Herr Steiner,

      Vielen Dank für Ihren Kommentar auf der Grünen Website. Die ursprünglichen Initiatoren des Antrags haben unsere Diskussionen anlässlich des Planänderungsverfahrens im letzten Winter/Frühjahr verfolgt. Zumindest teilweise spekulieren sie darauf, dass sich die Dinge gerade durch die Besitzverhältnisse in der Öffentlichen Hand evtl. leichter in Angriff nehmen lassen.
      Ich meinerseits wäre optimistisch, dass die Verwaltung ihrerseits mit den von Ihnen unten geschilderten Umständen irgendwie geschickt umgehen kann; wir können als Ortsbeirat nicht in jedem Detail für die Verwaltung die Feder führen.

      Schöne Grüße
      Hermann Steib